Fremdparker - Haben Sie eine Umtriebsentschädigung oder einen Strafbefehl erhalten? So geht’s weiter.

Wenn Sie eine Umtriebsentschädigung oder einen Strafbefehl aufgrund unbefugten Parkens oder der missbräuchlichen Nutzung eines Grundstücks erhalten haben, finden Sie hier alle wichtigen Informationen und die nächsten Schritte, die Sie unternehmen können.

 

Umtriebsentschädigung

Die Umtriebsentschädigung dient dazu, die Kosten zu decken, die durch unbefugtes Parken oder die missbräuchliche Nutzung eines Grundstücks entstanden sind.

  • Zahlung: Alle notwendigen Zahlungsinformationen finden Sie auf dem Kontrollzettel, den Sie erhalten haben. Um zusätzliche Kosten oder rechtliche Schritte zu vermeiden, bitten wir Sie, den Betrag innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen. Wichtig: Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt die Kontrollzettelnummer oder das Autokennzeichen als Vermerk an. Fehlt dieser Vermerk, kann die Zahlung nicht korrekt der richtigen Umtriebsentschädigung zugeordnet werden. In diesem Fall bleibt die Zahlung in unserem System als „unbeglichen“ und es können zusätzliche Kosten oder rechtliche Schritte erforderlich sein, um das Problem zu klären.
  • Widerspruch: Sollten Sie der Meinung sein, dass die Umtriebsentschädigung nicht gerechtfertigt ist, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Eine Rücknahme der Entschädigung erfolgt jedoch nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Wir prüfen den Fall sorgfältig
    und setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um den Sachverhalt zu klären.

 

Strafbefehl

Falls Sie einen Strafbefehl erhalten haben, möchten wir Sie auf die folgenden Optionen hinweisen:

  • Aussergerichtliche Einigung: Auch nach einem Strafbefehl besteht die Möglichkeit einer aussergerichtlichen Einigung. Diese ist freiwillig und bedarf der Zustimmung beider Parteien. Sollte eine einvernehmliche Einigung erzielt werden, übernehmen Sie die Mehraufwandskosten für die
    zusätzliche Bearbeitung. Die Umtriebsentschädigung bleibt in diesem Fall weiterhin fällig, sofern diese noch nicht beglichen wurde.
  • Rücknahme des Strafbefehls: Ein Rückzug des Strafbefehls ist nur innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn auf Fotos oder anderen Beweismaterialien weitere strafrechtliche Verstösse erkennbar sind, kann der
    Strafbefehl nicht  oder nur teilweise zurückgezogen werden.

 

Fristen und rechtliche Grundlagen

Bitte achten Sie darauf, dass sowohl der Widerspruch gegen die Umtriebsentschädigung als auch der Einspruch gegen den Strafbefehl innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen erfolgen müssen. Nach Ablauf dieser Fristen können die Umtriebsentschädigung oder der Strafbefehl in der Regel nicht mehr geändert werden. Um mögliche Konsequenzen zu vermeiden, prüfen Sie die Fristen genau und wenden Sie sich rechtzeitig an uns.

 

Verantwortung und Haftung

Bitte beachten Sie, dass Sie dafür verantwortlich sind, die Umtriebsentschädigung fristgerecht zu bezahlen und gegebenenfalls rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Sollte die Zahlung aufgrund eines fehlenden Vermerks nicht korrekt zugeordnet werden oder eine Frist versäumt werden, können zusätzliche Kosten oder rechtliche Schritte erforderlich werden, die vermieden werden können, wenn alle Angaben korrekt und fristgerecht erfolgen.

 

Rechtliche Grundlagen und AGBs

Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Umtriebsentschädigung sowie die weiteren Schritte ergibt sich aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Diese enthalten alle relevanten Regelungen und Informationen und sind auf unserer Website einsehbar. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, da sie die Grundlage für unsere Massnahmen bilden.

 

Rechtliche Beratung

Wenn Sie unsicher sind oder rechtliche Fragen zu Ihrem Fall haben, empfehlen wir, einen Anwalt oder eine entsprechende Fachstelle zu Rate zu ziehen. Wir können keine rechtliche Beratung bieten, sondern Ihnen lediglich Informationen und Klarheit zu den nächsten Schritten aus unserer Sicht geben.

 

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden ausschliesslich zur Bearbeitung Ihres Falls verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist notwendig. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

Kontakt

Für Rückfragen oder zur Klärung Ihres Falls bitten wir Sie, ausschliesslich unser Kontaktformular zu verwenden. Nur so können wir Ihre Anfrage schnell und korrekt bearbeiten.